Mundraub gab es vor allem im Mittelalter und er war/ist strafbar. Denn natürlich darf nicht jedes Obst direkt in den Mund wandern. Allerdings pflanzen viele Kommunen und Städte in Naherholungsgebieten essbare Pflanzen oder solche an, die essbare Früchte liefern. Dazu gehören
zum Beispiel Pflaumen, Holunder, Beeren, Hagebutten, Birnen… Auf der „Mundraub-Karte“ kannst du gucken, ob dein Ort gelistet ist und wo du Pflanzen für legale, öffentlichen Ernten findest. Dazu gibt es noch die Aktion „Gelbes Band„. Und drei Regeln gilt es unbedingt zu beachten:
3 Faire Mundraub-Regeln
Eigentumsrechte beachten
Auf land- und privatwirtschaftlichen Streuobstwiesen, Äckern mit reifem Erntegut (Getreide, Salat, Kohl, Rüben, Mais, etc.) und Obstgärten bedient man sich selbstverständlich nicht. Normalerweise hängen an „Mundraub-Sträuchern und -Bäumen“ auf wirtschaftliche genutzten Flächen gelbe Bänder. Diese sind wirklich gut zu erkennen!
Mit Pflanzen und der Natur in der Landschaft gut umgehen
Ja, man lässt etwas über und nimmt sich nicht alles Obst, wenn der Baum oder Strauch voller Früchte hängt. Für Tiere und andere Menschen. Das Gleiche gilt für Pilze und Kräuter. Auch rupft man keine Pflanzen komplett mit Wurzeln aus. Sonst gibt es nächstes Jahr an dieser Stelle weniger oder nichts (je nachdem) zu ernten. Wir gehen behutsam mit diesen Lebewesen um.
Nur so viel ernten, wie du verwendest
Wie viel brauchst du? Nur ein oder zwei Äpfel für deine Wanderung, die du gerade machst und diesen Baum am Wegesrand findest? Oder ein paar Brombeeren von der Hand in den Mund? Oder hast du schon Beutel mit, weil du auf eine kleine Ernte hoffst? Sammle bitte nur so viel Erntegut, wie du auch verarbeiten und verwerten kannst. Damit nichts im Müll landet. Über Fallobst freuen sich übrigens auch Leute: Wespen, Bienen, Fliegen, Würmer ernähren sich gerne davon. Denke an andere.